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Abstract :
[de] Eigentlich liegt der Fall klar: nach der Befreiung im Herbst 1944 wurde das kleine Grenzgebiet von Eupen-Malmedy, das im Mai 1940 vom „Großdeutschen Reich“ annektiert worden war, wieder belgisch. Der deutsch-belgische Ausgleichsvertrag vom September 1956 bekräftigte dies nochmals. Doch wurde diese offizielle Position zwar im Bonner Auswärtigen Amt vertreten, jedoch nicht von allen Ministerien geteilt. Vor allem durch das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen erfolgte nach 1949 eine „Betreuung“ für die Minderheit, die Fragen nach den Kontinuitäten zur Vorkriegszeit aufwirft.
Wenn auch die belgische Souveränität in den „Ostkantonen“ nicht mehr offen infrage gestellt wurde, fand dort in kleinem Umfang eine geheim gehaltene „Förderung“ kulturpolitischer Tätigkeiten statt – auch weil der belgische Staat nur wenige finanzielle Mittel bereitstellte. Erst mit der sich anbahnenden Schaffung einer „deutschen Kulturgemeinschaft“ im Zuge der ersten Verfassungsrevision in Belgien und nach dem Eintritt der SPD in die Bundesregierung wurde diese finanzielle Hilfe Ende der 1960er Jahre eingestellt. An ihre Stelle traten nunmehr deutsche Stiftungen, was Ende der 1980er Jahre zu einem politischen Skandal in der heutigen Deutschsprachigen Gemeinschaft führte.
Der Vortrag fragt nach der Bedeutung von „Eupen-Malmedy“ für das deutsch-belgische Verhältnis seit 1945 und zeigt die Schwierigkeiten für die westdeutschen Akteure, eine auswärtige Kulturpolitik zu konzipieren und dabei die Fallen der Vergangenheit zu vermeiden.